Was wird umfasst?
Regelt die Rechtsverhältnisse zwischen Personen, die durch Verwandtschaft, Adoption, eingetragene Lebenspartnerschaft oder Ehe miteinander verbunden sind bzw. verbunden waren (Scheidung und Scheidungsfolgen, Kindschaftsrecht, Unterhalt).
Und wenn mir mal etwas passiert?
Das Familienrecht regelt darüber hinaus die gesetzlichen Vertretungsfunktionen: Vormundschaft, Pflegschaft und Betreuung.
Das Gegenstück zur gesetzlichen Vertretung ist die rechtsgeschäftliche Vertretung. In diesem Zusammenhang wird verwiesen auf die Verlinkung zur Vorsorgevollmacht.
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